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Auszüge aus der Gefahrenstoffverordnung: (ganzer Gesetzestext)

 

Der Hersteller hat die Gefahrstoffe zu kennzeichnen mit !

 

 

Was hat der Unternehmer beim Einsatz von Gefahrstoffen zu tun?(BG-Bau)

 

 

 

 Der Arbeitgeber hat eine schriftliche Betriebsanweisung zu erstellen!

              über

  1. auftretende Gefahrstoffe  (Bezeichnung, Kennzeichnung, Gefährdung) siehe oben
  2. Vorsichtsmaßnahmen, Schutzmaßnamen
  3. Unfallmaßnahmen
  4. den Umgang und die Abfallbehandlung der Gefahrstoffe

 

Hier finden wir für alle Gefahrstoffe eine Betriebsanweisung (BG-Bau Wingis-online)

  

  • Jedes Gebinde mit wassergefährdenden Inhalten sollten Sie in eine Auffangwanne stellen lassen.
  • In jedem Lager sollten Sie einen Feuerlöscher installieren lassen.