Arbeitsstättenverordnung:
http://www.gaa.baden-wuerttemberg.de/servlet/is/16486/2_1.pdf
- Nach der Arbeitsstättenverordnung § 3 ist für jede Arbeitsstätte eine Gefährdungs-beurteilung dokumentarisch zu erstellen, bei der der Arbeitgeber die Arbeitsbedingungen der Beschäftigten beim Einrichten und Betreiben von Arbeitsstätten untersucht und ermittelt, ob diese beim Betreiben von Arbeitsstätten (z.B. Baustellen) Gefährdungen ausgesetzt sind oder ausgesetzt sein können.
siehe auch BG-Bau Gefährdungsbeurteilung- CD
/Maler-und Lackierer/Umsetzungshilfen/Baustein/Allgemeines
http://www.bgbau-medien.de/site/inh_baus_a.htm
die unteren Blätter als pdf laden und ausdrucken für die Betriebsanweisung