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Arbeitsstättenverordnung:

 

http://www.gaa.baden-wuerttemberg.de/servlet/is/16486/2_1.pdf

 

  •  Nach der Arbeitsstättenverordnung § 3 ist für jede Arbeitsstätte eine Gefährdungs-beurteilung dokumentarisch zu erstellen, bei der der Arbeitgeber die Arbeitsbedingungen der Beschäftigten beim Einrichten und Betreiben von Arbeitsstätten untersucht und ermittelt, ob diese beim Betreiben von Arbeitsstätten (z.B. Baustellen) Gefährdungen ausgesetzt sind oder ausgesetzt sein können.

                    

                    siehe auch BG-Bau Gefährdungsbeurteilung- CD

                    /Maler-und Lackierer/Umsetzungshilfen/Baustein/Allgemeines

                   http://www.bgbau-medien.de/site/inh_baus_a.htm

                   die unteren Blätter als pdf laden und ausdrucken für die Betriebsanweisung

BGI 740 Lackierräume und -einrichtungen für flüssige Beschichtungsstoffe - Bauliche Einrichtungen, Brand- und Explosionsschutz, Betrieb auf Lager
BGI 741 Arbeitsschutz im Handwerksbetrieb auf Lager