
Was hat der Unternehmer beim Einsatz von Gefahrstoffen zu tun?
Der Unternehmer hat eine Reihe von Aufgaben, wenn er Gefahrstoffe einsetzt.
Dazu gehören unter anderem:
- Informationsermittlung - ob die eingesetzten Produkte Gefahrstoffe  sind (Kennzeichnung,  Sicherheitsdatenblatt)  und welche Gefährdungen bei dem vorgesehenen Einsatzzweck von dem Stoff ausgehen  (Gefährdungsbeurteilung vornehmen)   § 7 GefStoffV 
- Schutzstufen  - mit Hilfe der Gefährdungsbeurteilung Schutzstufe und die entsprechenden  Maßnahmen festlegen (Beratung durch Ihre Berufsgenossenschaft oder Ihre  Überbetrieblichen Beratungsdienste (">AMD,  STD)).    § 7 GefStoffV 
- Maßnahmen durchführen - die Mitarbeiter vor den  gesundheitsschädigenden Auswirkungen von Gefahrstoffen durch alternative Arbeitsverfahrens,  Ersatzstoff oder technische,  organisatorische oder persönliche Maßnahmen schützen.   § 9 GefStoffV 
- Informieren - der Mitarbeiter über die Gefährdungen durch Betriebsanweisungen  und Unterweisungen.    § 14 GefStoffV 
- Vorsorgen - durch die vorgeschriebenen arbeitsmedizinischen  Vorsorgeuntersuchungen.   § 15 GefStoffV 
Außerdem hat der Unternehmer ein Verzeichnis aller im Betrieb verwendeten Gefahrstoffe zu führen (Gefahrstoffkataster, § 7 Abs. 8 GefStoffV).
|  | Gefahrstoffverordnung | 
Zusätzliche Informationen und Hilfen erhalten Sie von Ihrer zuständigen  Berufsgenossenschaft oder Ihre Überbetrieblichen Beratungsdienste
(">AMD,  STD).
































