
Was hat der Unternehmer beim Einsatz von Gefahrstoffen zu tun?
Der Unternehmer hat eine Reihe von Aufgaben, wenn er Gefahrstoffe einsetzt.
Dazu gehören unter anderem:
- Informationsermittlung - ob die eingesetzten Produkte Gefahrstoffe sind (Kennzeichnung, Sicherheitsdatenblatt) und welche Gefährdungen bei dem vorgesehenen Einsatzzweck von dem Stoff ausgehen (Gefährdungsbeurteilung vornehmen)
§ 7 GefStoffV - Schutzstufen - mit Hilfe der Gefährdungsbeurteilung Schutzstufe und die entsprechenden Maßnahmen festlegen (Beratung durch Ihre Berufsgenossenschaft oder Ihre Überbetrieblichen Beratungsdienste (">AMD, STD)).
§ 7 GefStoffV - Maßnahmen durchführen - die Mitarbeiter vor den gesundheitsschädigenden Auswirkungen von Gefahrstoffen durch alternative Arbeitsverfahrens, Ersatzstoff oder technische, organisatorische oder persönliche Maßnahmen schützen.
§ 9 GefStoffV - Informieren - der Mitarbeiter über die Gefährdungen durch Betriebsanweisungen und Unterweisungen.
§ 14 GefStoffV - Vorsorgen - durch die vorgeschriebenen arbeitsmedizinischen Vorsorgeuntersuchungen.
§ 15 GefStoffV
Außerdem hat der Unternehmer ein Verzeichnis aller im Betrieb verwendeten Gefahrstoffe zu führen (Gefahrstoffkataster, § 7 Abs. 8 GefStoffV).
![]() | Gefahrstoffverordnung |
Zusätzliche Informationen und Hilfen erhalten Sie von Ihrer zuständigen Berufsgenossenschaft oder Ihre Überbetrieblichen Beratungsdienste
(">AMD, STD).