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Prüfkataster für Arbeitsmittel nach der Betriebssicherheitsverordnung:

(z.B. Krane,Rolltore, Flurförderzeuge, elektrische Betriebsmittel, Bearbeitungsmaschinen)

 

Welche Geräte sind in welchem Abstand von wem zu prüfen?

 

vom Benutzer immer vor der Benutzung   !!!!!!!

 

z.B.:

 

Elektr.Anlagen und Betriebsmittel                 ???                    Elektrofachkraft oder befähigte Person

 

Fahrzeuge

 

Feuerlöscher

 

Gerüstteile                    siehe Hersteller in der Regel vor der Benutzung durch befähigte Person (Geselle)

 

Hebebühnen

 

Leitern etc.                                                    jährlich                  durch befähigte Person (Geselle ,Meister)

 

Alle Betriebsmittel und die Prüfung sind zu dokumentieren!! 

 

Ich habe bei mir in einer Arbeitsanweisung Folgendes dokumentiert:

 

 

 

Umgang mit Werkzeug und sonstigen Arbeitsmittel
 
Werkzeug und sonstige Arbeitsmittel sind vor der Benutzung
auf ihre Eignung zu prüfen!
___alle elektrische Anlagen und Geräte brauchen ein gültiges 
Prüfzeichen! Ohne Prüfzeichen oder bei erkennbarem Defekt
sofort zur Reparatur zurückgeben!
___das gleiche gilt bei Fahrzeugen, Feuerlöscher, Leitern
und der Benutzung von kraftbetriebenen Türen und Tore!
 
Der Prüfzyklus wird aufgrund der geringen Rückläufe auf
ein Jahr fesrgelegt, sollten spezielle Teile öfters mit einem
Defekt zur Reparatur zurück gehen, ist der Zyklus zu erhöhen.