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BGI 740 Lackierräume und -einrichtungen für flüssige Beschichtungsstoffe - Bauliche Einrichtungen, Brand- und Explosionsschutz, Betrieb auf Lager
BGI 741 Arbeitsschutz im Handwerksbetrieb auf Lager

 

 

 

Damit es zur keiner Explosion kommt(!)

muss der Arbeitgeber unabhängig der Zahl seiner Mitarbeiter ein Explosionsschutzdokument erstellen.

 

Der Arbeitgeber hat explosionsgefährdende Bereiche festzulegen und in Zonen einzuteilen.

 

Dies ist in der

„Verordnung über Sicherheit und Gesundheitsschutz bei der Bereitstellung von Arbeitsmitteln und deren Benutzung bei der Arbeit, über die Sicherheit beim Berieb überwachungsbedürftiger Anlagen

und über die Organisation des betrieblichen Arbeitsschutzes“

(Betriebssicherheitsverordnung – BetrSichV)

geregelt.

  

Dies betrifft somit alle Maler- und Lackierbetriebe die einen Spritzstand/Lackierkabine betreiben, ein Lack- und Lösemittellager haben und wo organische Lösemittel oder leicht brennbare Stäube beispielsweise beim Umfüllen, Versprühen und Lagern freigesetzt werden.

  

Das Explosionsschutzdokument ist bis zum 31.12. 2005 für bestehende explosionsgefährdete Arbeitsplätze zu erstellen.

 

Alternativ muss dies von externen Experten für teures Geld gemacht werden!

 

Beispiel .doc