Damit es zur keiner Explosion kommt(!)
muss der Arbeitgeber unabhängig der Zahl seiner Mitarbeiter ein Explosionsschutzdokument erstellen.
       
  Der Arbeitgeber hat explosionsgefährdende Bereiche festzulegen und in Zonen einzuteilen.
   
  Dies ist in der
  „Verordnung  über Sicherheit und Gesundheitsschutz bei der Bereitstellung von  Arbeitsmitteln und deren Benutzung bei der Arbeit, über die Sicherheit beim Berieb überwachungsbedürftiger Anlagen
    und über die Organisation des betrieblichen Arbeitsschutzes“
  (Betriebssicherheitsverordnung – BetrSichV)
  geregelt.
    
    Dies  betrifft somit alle Maler- und Lackierbetriebe die einen  Spritzstand/Lackierkabine betreiben, ein Lack- und Lösemittellager haben  und wo organische Lösemittel oder leicht brennbare Stäube  beispielsweise beim Umfüllen, Versprühen und Lagern freigesetzt werden.
    
    Das Explosionsschutzdokument ist bis zum 31.12. 2005 für bestehende explosionsgefährdete Arbeitsplätze zu erstellen.
   
              Alternativ muss dies von externen Experten für teures Geld gemacht werden!
   
Beispiel .doc