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Kostenlose Prozessvertretung vor dem Arbeitsgericht durch den LIV

 

Dem Arbeitnehmer A wurde betriebsbedingt unter Einhaltung der

 

ordentlichen Kündigungsfristen zum 31.12. gekündigt. Er möchte sich

 

gegen die Kündigung wehren und erhebt über seinen Anwalt fristgerecht

 

Kündigungsschutzklage zum Arbeitsgericht.

 

Seine monatliche Bruttovergütung beträgt 1500 Euro. In der

 

Güteverhandlung schließen Arbeitgeber und Arbeitnehmer nach

 

Erörterung der Sach- und Rechtslage einen Vergleich, wonach das

 

Arbeitsverhältnis gegen Zahlung einer Abfindung von 3000 Euro aufgrund

 

der betriebsbedingten Kündigung wirksam zum 31.12. endet.

 

Wie hoch sind die Kosten des Verfahrens?

 

Gerichtskosten fallen keine an, da der Rechtsstreit durch gerichtlichen

 

Vergleich beendet wurde. Die Anwaltskosten des Arbeitgebers bestimmen

 

sich nach dem Streitwert. Der Streitwert bei einem

 

Kündigungsschutzprozess beläuft sich auf drei Bruttomonatsgehälter und

 

damit auf 4500 Euro. Bei einem Streitwert von 4500 Euro beträgt die

 

Rechtsanwaltsgebühr 1053,50 Euro zzgl. MWST.

 

Ihr geldwerter Vorteil: 1053,50 €

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