Kostenlose Prozessvertretung vor dem Arbeitsgericht durch den LIV
Dem Arbeitnehmer A wurde betriebsbedingt unter Einhaltung der
ordentlichen Kündigungsfristen zum 31.12. gekündigt. Er möchte sich
gegen die Kündigung wehren und erhebt über seinen Anwalt fristgerecht
Kündigungsschutzklage zum Arbeitsgericht.
Seine monatliche Bruttovergütung beträgt 1500 Euro. In der
Güteverhandlung schließen Arbeitgeber und Arbeitnehmer nach
Erörterung der Sach- und Rechtslage einen Vergleich, wonach das
Arbeitsverhältnis gegen Zahlung einer Abfindung von 3000 Euro aufgrund
der betriebsbedingten Kündigung wirksam zum 31.12. endet.
Wie hoch sind die Kosten des Verfahrens?
Gerichtskosten fallen keine an, da der Rechtsstreit durch gerichtlichen
Vergleich beendet wurde. Die Anwaltskosten des Arbeitgebers bestimmen
sich nach dem Streitwert. Der Streitwert bei einem
Kündigungsschutzprozess beläuft sich auf drei Bruttomonatsgehälter und
damit auf 4500 Euro. Bei einem Streitwert von 4500 Euro beträgt die
Rechtsanwaltsgebühr 1053,50 Euro zzgl. MWST.
Ihr geldwerter Vorteil: 1053,50 €