Hauptseite
Programm 2013
Innung
2012 im Rückblick
2011 im Rückblick
Vorteile Mitglied
Index A-E
Index F-S
Index T-Z
Arbeits-,Tarifrecht
Leistungen vom LIV
Leistungen der KHS
Leistungen Innung
Leistungen Hauptverb
Leistungen vom BWHT
Leistungen der HWKU
Leistungen des Verso
Geldwerter Vorteil 1
Geldwerter Vorteil 2
Der Innungsmaler
Werbemittel
Mitgliederkarte
Innungsmaler
Geschäftsstelle
Interessantes f.u.G.
Intern i
Die Vorstandschaft
Neue Seite
Schule - Duale Ausbi
Technik
Arbeitsschutzgesetz
Impressum Kontakt
Mitglieder
Interessante Links

Leistungen des Versorgungswerkes:

Das Versorgungswerk ist eine Selbsthilfeeinrichtung Ihrer Berufsstandsorganisation.

Durch ein spezielles Vorsorgeprogramm schließt das Versorgungswerk Lücken in der sozialen Absicherung der selbstständigen Unternehmer, Ihrer Arbeitnehmer und Angehörigen.

 

Die bewährten Partner des Versorgungswerkes sind die  SIGNAL IDUNA Gruppe und die inter Versicherung



Als Mitglied im Versorgungswerk profitieren Sie von zahlreichen Vorteilen!

Die Dienstleistungsvorteile:

  • :: Klärung des Rentenkontos mit persönlicher Bedarfsanalyse
    :: Einrichtung einer betriebliche Altersversorgung
    :: Musterarbeitsverträge für mitarbeitende Ehegatten
    :: Beratungsservice zur Krankenversicherung
    :: Persönliche Versorgungsübersicht
    :: Hilfe im Schadenfall
    :: Sonderkonditionen über Berufsverbände
    :: Umfangreiche Finanzdienstleistungen


Die Versorgungsvorteile:

  • ::Betriebliche Altersversorgung
  • ::Versorgung von Inhabern, mitarbeitenden Ehegatten und Mitarbeitern
  • ::Lebens- und Rentenversicherungen
  • ::Unfallversicherungen
  • ::Kraftfahrtversicherungen
  • ::Rechtsschutzversicherungen
  • ::Geschäftsversicherungen

 

Im Geschäftsleben erkennen Sie Ihre Vorteile und nehmen diese wahr

– nutzen Sie jetzt auch die Vorteile, die Ihnen eine Mitgliedschaft im Versorgungswerk bietet.

 

Die „Mini Job Rente“

 
1. Der Vorteil für die 400 Euro-Kräfte
Der Arbeitnehmer „investiert” lediglich etwas mehr Arbeitszeit, ohne dass dadurch sein Status als geringfügig Beschäftigter angetastet wird. Er erhält dafür von seinem Arbeitgeber den Beitrag für eine „Minijobrente“, der ihm einen Anspruch auf Altersversorgung (Rente oder Versorgungskapital) verschafft, ohne eine zusätzliche finanzielle Belastung .

Der Versorgungsanspruch ist sofort unverfallbar, so dass der geringfügig Beschäftigte im Fall seines Ausscheidens aus dem Arbeitsverhältnis die aufgrund der geleisteten Beiträge erworbene Versorgungsanwartschaft auf jeden Fall behält. Der Anspruch kann nicht gepfändet werden und ist im Fall einer anschließenden Arbeitslosigkeit in der Anwartschaftsphase nicht auf „Hartz IV-Leistungen” anrechenbar.

2. So rechnet sich die „Minijobrente“
Der Arbeitgeber führt bei einem geringfügig Beschäftigten in der Regel 30 Prozent des Gehalts an die Minijobzentrale ab. Der Beitrag zur „Minijobrente“ ist jedoch nicht mit einer zusätzlichen Abgabe belastet, so dass die Ersparnis bei der zusätzlichen Arbeitskapazität 30 Prozent beträgt. Ein Beispiel verdeutlich, wie die durchschnittlichen Lohnkosten je Arbeitsstunde sinken:

Neben diesen materiellen Vorteilen durch Produktivitätssteigerung und Lohnnebenkostenersparnis

hat der Arbeitgeber aber auch andere Vorteile: Besonders förderungswürdige Mitarbeiter werden enger an das Unternehmen gebunden und zusätzlich unterstützt. Darüber hinaus wird dieses dem Anspruch an einen sozial verantwortungsbewussten Arbeitgeber gerecht.

 
Eine kompetente und ausführliche Beratung zum Thema Minijobrente und den sinnvollen Einsatz in Ihrem Betrieb , erhalten Sie natürlich von Ihrem Versorgungswerk